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PK Fördertechnik Metallbau

Der Metallbau ist eines der ältesten Handwerksberufe. Ab dem 14.Jahrhundert bildeten die Kleinschmiede ihre eigene Zunft. Ihre Produkte waren Tür-, Vorhänge-, Truhen- und Kassettenschlösser, Schlüssel, sowie Beschläge, Türbänder, Türgriffe und Türklopfer, so dass sich die Berufsbezeichnung des "Kleinschmied" in "Schlosser" wandelte. Mit Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert änderte sich das Tätigkeitsfeld der Schlossereien. Die zur industriellen Produktion erforderlichen Maschinen mussten gefertigt und gewartet werden. Das Bau- und Kunstschlossergewerbe (auch Stadtschlosserei genannt), welches sich mit der Erzeugung bautechnischer Metallprodukte, wie Gitter, Geländer, kleinere Stahlkonstruktionen beschäftigt und die Maschinenschlosser bildeten eigene Sparten des Handwerks.
Ab 1989 wurden viele Berufe neu geordnet und anders benannt. Aus dem Bauschlosser wurde der Metallbauer-Konstruktionstechnik, dem Kunstschlosser der Metallbauer-Metallgestaltung und aus dem Landmaschinenschlosser der Metallbauer-Nutzfahrzeugbau. Die ursprünglich dreijährige Ausbildungszeit wurde auf 3 1/2 Jahre verlängert
Der Metallbau befasst sich mit der Verarbeitung von Metallen und auch deren Verbund mit Nichtmetallen. Die größte Bedeutung hat hierbei die Verarbeitung von Stahl, sowohl als warmgewalzter Baustahl gemäß DIN 10025 als auch als nichtrostender Stahl gemäß DIN 10088. Vor allem im Fenster-, Fassaden- und gelegentlich auch im Geländer Bau ist die Verarbeitung von Aluminium gemäß DIN 17611 von Bedeutung. Der Verbund mit Kunststoffen und Glas ist Bestandteil bautechnischer Konstruktionen, wie Fensterbau, Wintergärten und Geländer anlagen.
Zu den dem Metallbau zugeordneten Konstruktionen zählen unter anderem, die Herstellung und Montage von:

Bei Laufstege, Bühnen und Treppen sind die Einschränkungen der DIN 18800 zu beachten. Ab einer dort definierten technischen Anforderung, wie die Tragwerkgröße, fällt die Konstruktion nicht mehr in den Bereich der Metallbauarbeiten und die weit höheren technischen Anforderungen der DIN 18800 sind zu beachten. Für Schweißarbeiten wird dann unter Umständen eine Zulassung der Betriebe gemäß DIN 18800 Teil 7, kleiner- oder großer Eignungsnachweis zum Schweißen gefordert.